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europäische Werte in Sachen Datenschutz und Privatsphäre im digitalen Raum etablieren

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 07.04.2014, die besagt, dass die EU-Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Wahrung der Grundrechte vereinbar ist, freut mich. Dieses Urteil ist aber ein ziemlich schwaches Trostpflaster, solange die IT-Landschaft weltweit von US-amerikanischen Konzernen beherrscht wird und dem ungehemmten Treiben von Geheimdiensten, angeführt von NSA, ausgesetzt ist.

Es gehört zum Allgemeinwissen, dass die Wertschätzung des Datenschutzes im USA-Rechtssystem und in der US-amerikanischen Gesellschaft Welten von der Wertschätzung von Datenschutz und Privatsphäre bei den Europäern liegen. Den Lippenbekenntnissen von Präsident Obama bezüglich Verbraucherschutz und Datenschutz im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Freihandelszone zwischen EU und USA vertraue ich persönlich kein bisschen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass nur im Rahmen einer Strategischen Partnerschaft der Europäischen Union mit China und Rußland im IT-Bereich die internationale Staatengemeinschaft eine Chance hat, die Monopolstellung und Abhängigkeit der bzw. von US-amerikanischen Herstellern zu überwinden, europäische Werte in Sachen Datenschutz und Privatsphäre im digitalen Raum zu etablieren, sowie europäische Interessen in Sachen IT-Sicherheit durchzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass der NSA-Untersuchungsausschuss hilft zu klären, wie diese Werte und Interessen von der NSA-Tätigkeit tag-täglich verletzt bzw. beeinflusst werden.