Fall Edathy: Datenschutz, Unschuldsvermutung
und Vorratsdatenspeicherung

RadnetzIch habe den Begriff „Metadaten“ bis dato gar nicht im Zusammenhang mit dem Fall Edathy gehört oder gelesen. Für mich ist es offensichtlich, dass die Aufmerksamkeit der Ermittlungsbehörden durch Metadaten auf den Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses Sebastian Edathy gelenkt wurde. Also suchte ich das Internet nach Suchbegriffen „Edathy Metadaten“ ab. Die Auslese – in zwei Artikeln greift Rechtsanwalt Markus Kompa im Zusammenhang mit dem Fall Edathy [3] [4] die Themen Datenschutz, Unschuldsvermutung und Vorratsdatenspeicherung auf.

Im politischen Theater in Berlin konzentriert sich die Aufmerksamkeit darauf, wer was wann gewusst hat und wer wem was erzählt bzw. verraten hat. Unbestritten spannend für die Politiker in der Regierung und Opposition, spannend für die Medien, da die Antworten auf „www“-Fragen können bzw. haben bereits auch mindestens einen Rücktritt in der Bundesregierung verursacht.

Fall Edathy führt aber vor Augen, welche scharfe Waffe die Metadaten sind. Metadaten, von den die Regierenden noch vor wenigen Monaten im Zusammenhang mit NSA-Skandal versuchten den Eindruck zu vermitteln, dass es „nur Metadaten“ sind, die von Behörden bzw. auf Veranlassung von Behörden massenweise auf Vorrat gespeichert werden. Mal angenommen, es kommt in Deutschland eine neue Regierung an die Macht, verabschiedet entsprechende Gesetze und die Ermittlungsbehörden fangen an die Vergangenheit bzw. Metadaten zu durchforsten, um politische Gegner zu neutralisieren und die Bürger für Aktivitäten, Tätigkeiten zu verfolgen, die bis dato legal waren.

Mit auf Vorrat gespeicherten Metadaten hat der Staat ein probates Mittel in der Hand, um nach Belieben an den Fäden zu ziehen, um für eine wirksame Kontrolle über die Bürger, die Zivilgesellschaft zu sorgen.

Update: Und mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da. Bitte dazu die Kommentare in tagesschau.de – 11.02.2014, [5] nach dem Wort „Rache“ durchsuchen.

Quellen

  1. Bild: Regelmäßiges Radnetz der Kreuzspinne. Dieser Werk ist unter einer Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported lizenziert. http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Spider_vdg.jpg
  2. Kinderpornografie: Schon Googeln ist strafbar, spiegel.de, 13.02.2014
  3. Edathys geschwätzige Parteifreunde, heise.de, Markus Kompa 12.02.2014
  4. Edathy und die Unschuldsvermutung, Markus Kompa, 11.02.2014
  5. Ermittlungen gegen SPD-Politiker Edathy, tagesschau.de, 11.02.2014

2 Gedanken zu „Fall Edathy: Datenschutz, Unschuldsvermutung
und Vorratsdatenspeicherung

  1. Klaus

    Hallo Namenlos,

    Dein Artikel ist im oberen Teil gespickt mir Arroganz. Da ist es schwierig, Deinen Lieblingsbegriff „Metadaten“ als Waffe zu identifizieren, weil Du zu einer „Metadiskussion“ anstiftest. Dinge wie Unschuldsvermutungen gelten nichts im Politischen. Die Unschuldsvermutung wird hochgehalten, wenn es um politische Freunde geht; geht es um den Gegner bin ich lieber inquisitorischer Richter und Ankläger zugleich, stelle eine Strafanzeige nach der nächsten und fordere natürlich den sofortigen Rücktritt.

    Es ist Aufgabe der Polizei, die Verbreitung von Kinderpornografie zu bekämpfen. Menschen, die sich daran beteiligen, sollen einer Strafe zugeführt werden. Ich finde das richtig. Wenn ich Rauch sehe, werde ich mich dorthin begeben, um zu erkunden, ob es brennt.

    Metadaten sind sehr gut geeignet, um einen Verdacht zu begründen. Wie stichhaltig Verdächtigungen sind, gerade im politischen Raum, entscheidet nicht die Metadatei, sondern der Rezipient.

    Der von Dir aufgegriffene Fall zeigt einmal wieder, dass Politik ein schmutziges Geschäft ist. Leider sehe ich keine Partei, die noch den Anspruch hat, die Dinge anders zu machen. Das ist sehr bedauerlich.

    Antworten
    1. admin Beitragsautor

      Das Politik ein schmutziges Geschäft ist, da sind wir uns einig. In chronologischer Reihenfolge waren bei mir noch zwei Überschriften-Kandidaten im Spiel. Das http://medienwerkstatt.sprechrun.de?id=671 ist die Darstellung /Umgebung, in der der Artikel entstanden ist und wo ich zwischen Überschriften:

      1. Hannovergate – eine Racheaktion der Polizei und Geheimdienste?
      2. Grauzonen und Metadaten im Fall Edathy
      3. Fall Edathy – Datenschutz, Unschuldsvermutung
        und Vorratsdatenspeicherung

      gewählt habe. Habe mich für die 3. Überschrift entschieden, weil es mir zu aufwendig scheint, die Themen Nr. 1 oder 2 zu begründen bzw. zu entwickeln. „Hannovergate„, weil der Fall Edathy auch so viele Aspekte entfaltet, „Grauzonen“ finde ich spannend, weil so die Ermittlungsbehörden hier Spielraum haben, um zu entscheiden, gegen wen ermittelt wird oder auch nicht. Im Fall Sebastian Edathy ist es um so spektakulärer, dass Herr Edathy sich als Vorsitzender des NSU-Ausschusses bei der Polizei und Geheimdiensten nicht unbedingt beliebt gemacht hat. Ich behaupte nicht, dass es so abgelaufen ist – rein technisch durchaus machbar:
      – jemand, der Zugang zu XKeyscore hat, tippt als Suchbegriff Edathy ein und überlegt, was man mit den Treffern so anfangen kann. Und ob sich Herr Edathy strafbar gemacht hat, ist scheinbar Definitionssache – ob nun die bestellte Videos Pornographie sind oder nicht. Grauzone halt. Mir geht’s bei dieser Sache schwerpunktmäßig nicht um die Person Sebastian Edathy, sondern um die Auswirkungen des Falls Edathy auf die Zivilgesellschaft im digitalen Raum.

      P.S.

      • mein Name steht jetzt unter dem Blog-Titel.
      • ich habe die Reihenfolge der Inhalte im Blog-Artikel geändert, damit der Artikel mit dem Thema Metadaten startet
      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

*