die Last „Wohnraum für Flüchtlinge in Oldenburg“ gerecht verteilen

BVV: Belegungsrechte kaufen, Verzeichnis der Belegungsrechte veröffentlichen, Verordnungsgebiet-Status erlangen

Lösungsansätze bei der Wohnraumförderung überprüfen

In einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses und des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen [5] berät der Stadtrat am 25.02.2014 in der Aula im Neuen Gymnasium, Alexanderstr. 90 das Thema „Wohnraum für Flüchtlinge in Oldenburg“. Das Engagement der Stadt für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen ist zu begrüßen. Die vom Stadtrat und der Stadtverwaltung bei der Wohnraumförderung praktizierte Lösungsansätze sind zu hinterfragen und müssen auf den Prüfstand, denn negative Entwicklung bleibt ungebrochen, die Verfügbarkeit von Wohnraum für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen verschlechtert sich, was auch die Statistiken der Stadtverwaltung aus den Jahren 2012 und 2013 eindeutig darlegen [10].

In einem Antrag regt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN [4] für die Sitzung der Ratsausschüsse am 25.02.2014 an: „Die Stadt könnte zusätzliches Personal einstellen, das sich gezielt um die Integration der Flüchtlinge in den lokalen Wohnungsmarkt bemüht. Zusätzlich könnten Anreize für Vermieterinnen und Vermieter geschaffen werden Flüchtlingen Wohnraum anzubieten.“ Um Bescheinigungen mit dem Inhalt „Ein Wohnungsangebot konnte … nicht abgegeben werden, da derzeit keine freien Wohnungen in der entsprechenden Größenordnung verfügbar sind.“ wie in [7] zu erstellen, dürfte das vorhandene Personal der Stadtverwaltung ausreichen. Und mehr Personal kann auch kaum dafür sorgen, dass die Stadt mehr bezahlbare Wohnungsangebote unterbreiten kann.

Alternativvorschläge

Alternativvorschlag Nr. 1: Ankauf von Belegungsrechten. Wie es die Stadt Frankfurt-am-Main praktiziert: „aus dem vorhandenen Wohnraumbestand in Frankfurt am Main preisgebunden Wohnraum für Haushalte zu sichern, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.“ http://bit.ly/Ankauf-von-Belegungsrechten [9].

Alternativvorschlag Nr. 2: anstreben, dass Oldenburg zum Verordnungsgebiet erklärt wird. „Nach § 5 a des Wohnungsbindungsgesetzes sind die Landesregierungen ermächtigt, für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf durch Verordnung zu bestimmen, dass eine frei- oder bezugsfertig werdende öffentlich geförderte Wohnung nur einem von der zuständigen Stelle benannten Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen werden darf“, ist auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums [1] zu lesen.

Zahlreiche OldenburgerInnen, die von der Stadtverwaltung aufgefordert werden, zwecks Mietkostensenkung sich eine preiswertere Wohnung zu suchen und gezwungen sind, unzählige frustrierende Stunden im Kleinanzeigen- und Wohnungsbesichtigungsmarathon zu verbringen, würden sich bestimmt so eine Verordnung wünschen – s. dazu auch die Antwort [10]. Damit die Stadt, die an der Verknappung der verfügbaren Wohnräume auf dem sozialen Wohnungsmarkt nicht unschuldig ist, den Wohnungssuchenden tatkräftig unter die Arme greifen kann.

Alternativvorschlag Nr. 3: die Wohnraumförderstelle der Stadt sorgt dafür, dass „Verzeichnis darüber, welche Wohnung jeweils dem Belegungsrecht der Stadt unterliegt“[6] auf der Website oldenburg.de für alle zugänglich gemacht wird. Mit einer Möglichkeit, sich die Wohnräume anzeigen zu lassen, die aktuell frei, also verfügbar sind.

Es wäre ungerecht, wenn bei der Unterbringung der Flüchtlinge die Probleme der Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen ausgeblendet und durch die Unterbringung der Flüchtlinge die Wohnraum-Situation für diese OldenburgerInnen sich weiter verschlechtert. Wenn eine „Wohnraum für Flüchtlinge“-Lösung ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen angestrebt wird, wäre damit ein Bärendienst der Willkommenskultur in Oldenburg erwiesen. Mit einem BVV-Aktionspacket:

  • Belegungsrechte für die Stadt Oldenburg ankaufen,
  • einen Status für die Stadt Oldenburg als Verordnungsgebiet erlangen
  • das Belegungsrechte-Verzeichnis veröffentlichen

kann die Stadtverwaltung kurzfristig den Wohnungssuchenden helfen, Flüchtlingen genauso wie OldenburgerInnen, die auf bezahlbaren angemessenen Wohnraum angewiesen sind.

Wohnraum-Situation für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen ist alarmierend

Es ist unverständlich, dass Oldenburg kein Verordnungsgebiet-Status hat, obwohl die Statistiken in der Studie der Bertelsmann Stiftung zeigen, dass die Stadt Oldenburg im Vergleich bspw. mit Verordnungsgebieten Hildesheim oder Landeshauptstadt Hannover viel schlechtere Versorgung mit günstigem Wohnraum hat:

Nicht nur Statistiken der Bertelsmann-Studie aus dem Jahr 2013 dokumentieren alarmierende Lage auf dem sozialen Wohnungsmarkt in Oldenburg. Die zu 34% in städtischer Hand befindende GSG OLDENBURG Bau- und Wohngesellschaft mbH bescheinigt am 24 01.2014 [8] „Leider ist es uns aktuell nicht möglich, ein konkretes Angebot zu unterbreiten. Die Wohnungsmarktlage lässt das nicht zu. In Oldenburg geht das Angebot gegen „0“. Und nach einem Monat auf Anfrage eine Antwort „Sehr geehrte X., leider gibt es noch keine neuen Angebote passend zu Ihrem Mietgesuch. Gerne melden Sie sich in 2-3 Wochen nochmal.“ Am Info-Schalter beim Sozialamt Oldenburg wird den Wohnungssuchenden eine „Orientierungshilfe für Wohnungssuchende in der Stadt Oldenburg“ ausgehändigt, wo acht in Oldenburg tätige Wohnungsanbieter aufgeführt sind. Mit einer mündlicher Anmerkung, dass diese Anbieter eigentlich keine freie Wohnungen zu bieten haben. Vielleicht kann eine Verordnung der Landesregierung die Stadtverwaltung in die Lage versetzen, einen Überblick über den knappen verfügbaren Wohnungsbestand zu bekommen, eigene Handlungsspielräume zu erweitern und den Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen wirksam zu helfen?

Einwohnerfragen „Wohnraum für Flüchtlinge in Oldenburg“

Einwohnerfragen zur öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses und des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 25.02.2013 „Wohnraum für Flüchtlinge in Oldenburg“:

  1. werden bei der Betrachtung der unterschiedlichen Lösungsansätze für die Unterbringung von Flüchtlingen in Oldenburg die Auswirkungen auf die Wohnraum-Situation für Wohnungssuchende OldenburgerInnen mit geringem Einkommen berücksichtigt?
  2. wird ein Aufwand/Nutzen-Vergleich für unterschiedliche Lösungsansätze bei der Lösung des Wohnraum-Problems für Flüchtlinge mit Rücksicht auf die Wohnraum-Situation für Wohnungssuchende OldenburgerInnen mit geringem Einkommen gemacht?
  3. sehen sie den Ankauf von Belegungsrechten als eine geeignete Maßnahme, um der Verknappung des Wohnraums für Wohnungssuchende OldenburgerInnen mit geringem Einkommen entgegenzuwirken?

sind an die Ratsmitglieder, die Stadtverwaltung und die Frage Nr.3 auch an den/die Oberbürgermeister-Kandidat/-in gerichtet und sind ein Versuch auf die alarmierende Situation der Wohnungssuchenden OldenburgerInnen mit geringem Einkommen und auf einen dringenden Handlungsbedarf aufmerksam zu machen.

Quellen

Ein Gedanke zu „die Last „Wohnraum für Flüchtlinge in Oldenburg“ gerecht verteilen

  1. Gustav Wall Beitragsautor

    In Stellungnahmen bzw. in den Antworten auf die Einwohnerfragen 1. und 2. waren sich die Ratsfraktionen und die Stadtverwaltung in der Sitzung des Sozialausschusses und des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 25.02.2014 in der Hinsicht einig, dass ein ganzheitlicher Ansatz der städtischen Wohnraumförderung, bei dem die Unterbringung von Flüchtlingen und Interessen von wohnungssuchenden Oldenburgerlnnen mit geringem Einkommen berücksichtigt sind, anzustreben ist. Bis dato fehlt m.E. dieser ganzheitlicher Ansatz und als Anzeichen dafür sind bspw. diese Sachverhalte zu nennen:

    • im Wohnkonzept 2025 [13] kommen die Wörter „Asylbewerber“ und „Flüchtlinge“ auf 38 Seiten nur einmal vor.
    • im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN [4] vom 31.01.2014 sind Wohnungssuchende mit geringem Einkommen mit keinem Wort erwähnt.

    Wobei es offensichtlich ist, dass ohne ganzheitlichen Ansatz ein verstärktes Engagement der Stadt bei der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen zwangsläufig zu einer Verschlechterung der ohnehin seit Jahren prekären Wohnraumsituation für wohnungssuchende Oldenburgerlnnen mit geringem Einkommen bedeutet.

    Frage Nr. 3. blieb in der Sitzung am 25.02.2014 unbeantwortet.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*