Habe diese Frage an direkt gewählten Abgeordneten für Oldenburg und das Ammerland Dennis Rohde über abgeordnetenwatch.de geschickt:
18.03.2014, Herr Rohde hat die Frage beantwortet.
Sehr geehrter Herr Rohde,
Danke für Ihre Antwort vom 13.03.2014.
Nach dem Regierungswechsel sind die Regierungsakten auf www.bundesregierung.de bspw. sämtliche Protokolle von Bundespressekonferenzen nicht mehr unter ‚alten‘ Internet-Adressen erreichbar.
Beispiele: In http://bit.ly/zd-2012 habe ich die ‚alte‘ Verweise bereits angepasst und mit gelbem Hintergrund kenntlich gemacht. In http://bit.ly/zp-2012 habe ich den nicht mehr funktionierenden Verweis „Zukunftsdialog – Tausende von Vorschlägen, Anregungen und Meinungen.“ pink markiert. Beim Klick darauf kommt die Meldung:
> HTTP Status 404
> Leider konnte das System die letzte Anfrage nicht vollständig ausführen, da die aufgerufene Ressource nicht vorhanden ist.
Wenn man bundesregierung.de mit einem Aktenordner vergleicht und die Verweise auf einzelne Akten darin mit einem Aktenverzeichnis, dann würde es beim Regierungswechsel bedeuten, dass einzelne Einträge im Aktenverzeichnis zerschnipselt und lose in ein Korb geworfen sind. Ich kann zwar einzelne Schnipsel im Korb finden und im Schnipsel die Verweise der richtigen Seitennummer im Aktenordner zuordnen, um dafür zu sorgen, dass der Verweis zu einer bestimmten Akte funktioniert. Dies ist aber mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Dieser Aufwand ist vermeidbar.
In meinem Rechtsempfinden ist es eine Verletzung des Informationsfreiheitsgesetzes, wenn auf diese Weise vorher leicht – mit einem Mausklick – zugängliche Regierungsakten unzugänglich (für weniger versierte Internet-Nutzer) oder schwer zugänglich (für technisch versierte Internet-Nutzer über Archiv http://archiv.bundesregierung.de) gemacht werden.
Kann ich mich darauf verlassen, dass Sie hier:
* eine zusätzliche gesetzliche Regulierung initiieren, mit der die Bundesregierung verpflichtet ist, den Zugang zu Dokumenten unter ‚alten‘ Internet-Adressen auch nach einem Regierungswechsel zu ermöglichen?
* oder im Rahmen existierender Gesetzgebung dafür sorgen, dass der Zugang zu Regierungsakten auf www.bundesregierung.de unter ‚alten‘ Internet-Adressen nach dem Regierungswechsel funktioniert?
mit freundlichen Grüßen
Gustav Wall